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Neue Regeln für Radfahrer

Einbahnstraße

Seit dem 01.04.2013 gibt es einige neue Regelungen der StVO, die besonders für Fahrradfahrer relevant sind. Neben neuen Regelungen an sich haben sich vor allem etliche Bußgeldbestimmungen geändert. Mit einigen dieser Änderungen werdet Ihr künftig auch auf unseren Touren konfrontiert werden. Die Wichtigsten haben wir Euch mal jenseits aller Rüpel-Radler-Rethorik zusammengestellt.

Einbahnstraße
  • Einbahnstraßen: Entgegen landläufiger Meinung und praktiziertem Verhalten darf man als Fahrradfahrer Einbahnstraßen nur dann in beide Richtungen befahren, wenn dieses Schild ausdrücklich darauf hinweist. Kostet ab sofort 20€ .
  • Beim Abbiegen ist es Radlern jetzt gestattet in der Mitte der Fahrbahn vor bzw. hinter den anderen abbiegenden Fahrzeugen zu fahren.
  • Freihändig fahren kostet ab sofort 5€, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung 25€. Freihändig telefonieren kostet dann wie viel, Herr S. aus K.?
  • Maßgeblich sind seit dem 01.04. auch ausschließlich die Ampeln für Autos und nicht mehr die Fußgängerampeln – vorausgesetzt natürlich es gibt keine extra Fahrradampel.
  • Fußgänger am Zebrastreifen ignoriert: 40€ und Fahren in der Fußgängerzone oder auf dem Gehweg: 15€. 

    Wenn Ihr es wirklich ganz genau wissen wollt, beim ADFC gibt es ein übersichtliches PDF.