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Datenschutz

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AGB Berlin on Bike – Geführte Radtouren und Fahrradverleih

Geschäftsbedingungen für geführte Radtouren

§ 1 Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus bestätigter Anmeldung, Auftragsbestätigung und aus der zugrunde gelegten Ausschreibung auf der Internetseite bzw. auf dem Flyer. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Berlin on Bike.

§ 2 Stadtführungen
Bei geführten Radtouren kann eine exakte Einhaltung der Route und des Ablaufs nicht garantiert werden. Daher behält sich Berlin on Bike vor, die Strecke aufgrund von Sperrungen, Baustellen o. ä. zu ändern oder das Programm umzustellen. Der Teilnehmer wird darüber von Berlin on Bike umgehend informiert, der Guide kann Veränderungen aber auch vor Ort treffen, wenn die Veranstaltung den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Die Touren werden bei jedem Wetter durchgeführt, sofern nicht die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet ist. Radtouren können ggf. bei schlechtem Wetter z. B. durch einen Stadtrundgang zu Fuß ersetzt werden.

§ 3 Storno, Umbuchungen und Rücktritt
Der Kunde kann bei Extratouren vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dabei fallen bei einer Stornierung bis zum 42. Tag vor dem Termin der Tour keine Kosten an. Danach gelten folgende Stornogebühren:

Vom 28. bis zum 15. Tag vor dem Termin: 25 %
Vom 14. bis zum 4. Tag vor dem Termin: 50 %
Ab dem 3. Tag vor dem Termin: 90 %
Gegebenenfalls z. B. bei sehr schlechtem Wetter kann Berlin on Bike dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

§ 4 Sicherheit
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer hat auf geführten Fahrradtouren unbedingt die Straßenverkehrsregeln (StVO) zu beachten. Berlin on Bike haftet nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Der Teilnehmer muss vor Antritt der Tour selbst einschätzen, ob die Teilnahme mit seiner körperlichen Verfassung vereinbar ist.

§ 5 Haftungsbeschränkung
Berlin on Bike haftet nicht für Schäden, die durch verdeckte Mängel bzw. Materialfehler an den Mieträdern verursacht wurden. Der Teilnehmer hat sich vor Fahrtantritt von der Betriebssicherheit des Mietrades zu überzeugen.

§ 6 Mängelanzeige
Wird die Leistung mangelhaft erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Guide bzw. unter der unten genannten Telefonnummer anzuzeigen. Berlin on Bike kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Teilnehmers bzw. des Auftraggebers ganz oder teilweise entfallen.

§ 7 Kündigung durch Berlin on Bike
Berlin on Bike kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Berlin on Bike vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Berlin on Bike behält dann den Anspruch auf den Gesamtpreis (abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt). Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

§ 8 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer Berlin on Bike zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Berlin on Bike verpflichtet sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.

Geschäftsbedingungen Fahrradvermietung

§ 9 Übergabe der Mietgegenstände und Kaution
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem technischem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang der Mietgegenstände in technisch einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand. Der Mieter muss sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen. Er erklärt sich mit der Erfassung notwendiger persönlicher Daten einverstanden. Geht aus dem Personaldokument keine Anschrift hervor, muss dieser das Personaldokument oder 200 € Kaution hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt, diese Kaution einzubehalten, wenn das Mietrad vom Mieter nicht oder stark beschädigt zurückgegeben wird. Dies entbindet den Mieter nicht von der Haftung über die Differenz bis zum entstandenen Schaden.

§ 10 Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist bei Unterzeichnung des Mietvertrages zu zahlen. Es gilt die jeweils aktuelle Tarifliste.

§ 11 Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung der Mietdauer muss dem Vermieter vor Beendigung der vereinbarten Mietdauer mitgeteilt werden. Wird der Rückgabetermin ohne Vereinbarung um 24 Stunden überzogen, wird polizeiliche Anzeige erstattet.

§ 12 Mindestalter
Das Mindestalter für Mieter beträgt 16 Jahre. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre werden die Mietgegenstände nur abgegeben, wenn sie während der Dauer der Miete von Erwachsenen beaufsichtigt werden. In diesem Fall haftet der unterzeichnende Erwachsene.

§ 13 Benutzung der Mietgegenstände
Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er das Fahrrad beherrscht und die Regeln der StVO kennt und ist für deren Einhaltung selbst verantwortlich. Die Benutzung abseits befestigter Wege, zu sportlichen Wettbewerben oder die Weitervermietung der Mietgegenstände sind ohne schriftliche Genehmigung von Berlin on Bike untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände gegen Diebstahl zu sichern. Während der Mietgegenstand nicht genutzt wird, ist er mit einem von Berlin on Bike zur Verfügung gestellten Schloss an festen Gegenständen wie Fahrradbügeln, Masten etc. anzuschließen. Bei Verlust haftet er in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietgegenstandes bis zur Höhe des Zeitwertes, wobei der Diebstahl polizeilich anzuzeigen ist.

§ 14 Haftungsbeschränkung
Der Vermieter haftet für Personen- und Sachschäden in beschränkter Höhe, wenn diese Schäden durch eindeutig schuldhaftes bzw. grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht wurden. Ansprüche müssen dem Vermieter sofort, spätestens jedoch bei der Rückgabe angemeldet werden. Haftungsausschluss gilt für den Fall verdeckter Mängel bzw. Materialmängel. Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung des Mietgegenstandes.

§ 15 Kundenhaftung bei entstandenen Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für verursachte Schäden am Fahrrad oder am Fahrradschloss haftet der Mieter in Höhe der Reparaturkosten. Ansprüche sind vom Vermieter sofort bei Rückgabe des Fahrrades geltend zu machen. Reparaturen an den Mietgegenständen nimmt grundsätzlich Berlin on Bike vor. Ohne Zustimmung von Berlin on Bike ist der Mieter daher nicht berechtigt Reparaturen selbst vorzunehmen oder von Dritten ausführen zu lassen.

§ 16 Unfälle
Ist der Mieter in einem Verkehrsunfall verwickelt, so hat er in jedem Fall die Polizei an den Unfallort zu holen und sich von ihr die Unfallnummer geben zu lassen. Diese, sowie weitere Angaben zum Unfallhergang muss er dem Vermieter mitteilen.

§ 17 Sonstige Bestimmungen
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Berlin on Bike gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.